Auf dieser Web-Seite beschreiben wir unser geplantes Windrad für Langenberg
und informieren über die Möglichkeit sich an der Energiegenossenschaft zu beteiligen.
Mittlerweile haben wir eine Genehmigung für den Bau des Windrads erhalten, der Bau wird in 2022 beginnen.

Beteiligungsangebot

Die Antragsfrist ist am 28.02.2022 abgelaufen. Alle Interessenten haben mittlerweile eine Information erhalten.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese per E-Mail an info@rhewie-eg.de schicken.
Weitere Informationen unter FAQ

Leistung / Eingespartes CO2

15 Mio. kWh reichen für ca. 5.000 Haushalte oder entsprechen jährlich einer Vermeidung von 7.000 t CO2.
Mit nur 2 Umdrehungen dieses Windrads kann ein E-Auto 100km weit fahren.
(Bei 5 MW Leistung werden pro Sekunde 1,4 kWh Strom erzeugt; mit 10 Umdrehungen/Minuten werden also durch zwei Umdrehungen 16,8 kWh Strom produziert.)
Im Vergleich dazu erzeugen die beiden Windräder der RheWie zusammen jährlich 8 – 10 Mio kWh Strom.

Schall und
moderne Windräder

Moderne Windkraftanlagen

sind deutlich leiser als Anlagen, die noch vor 10 oder 15 Jahren gebaut wurden. Erreicht wird dies durch eine Steuerbarkeit der Flügelanströmung und eine Optimierung der Flügelform.

Lernen von der natur

Am äußeren Rand der Flügel, wo die Strömungsgeschwindigkeit am größten ist, werden mit kammartigen Strukturen die Flügel von Eulen nachgeahmt. Der entstehende Luftstrom um das Rotorblatt mit seinen großen Wirbeln wird durch die Zacken an der Blatthinterkante in kleinere Wirbel aufgelöst, dadurch reduziert sich das Blattgeräusch.

leiser als gedacht

So laut ist die N-163 in einer Entfernung von

  • 550 m: 41 dB (Vogelgezwitscher/übliche Geräusche in der Wohnung)
  • 1030 m (Misch- Wohngebiet): 35db (zwischen Flüstern und leiser Musik)

Moderne Windkraftanlagen

Aktuelle Schallprognosen sind sehr viel genauer als noch vor 5 Jahren, weil jetzt die Lautstärke in verschiedenen Frequenzbereichen unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs berücksichtigt wird (Interimsverfahren).

Windrichtung

Welchen Unterschied macht die Windrichtung?

Im Genehmigungsverfahren werden alle Schallberechnungen so ausgeführt, wie wenn der Wind von der Anlange zum Immissionspunkt weht.

Was genau ist Infraschall?

Lesen Sie hier mehr dazu

www.lfu.bayern.de

Schallentwicklung

ALLTAGSGRÄUSCHE IN UNSERER TÄGLICHEN UMGEBUNG

Besucher von Windparks sind häufig überrascht, wie leise die Anlagen tatsächlich sind.

Quelle: Windenergie im Visier, Deutscher Naturschutzring

Schattenwurf

Die Schattenwurfdauer ist laut der Genehmigung auf jeweils 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag an den Immissionsorten (Wohngebäude, Bürogebäude etc. in der Nähe), zu begrenzen. Beim Erreichen eines dieser Grenzwerte wird die Windenergieanlage sofort angehalten, weil sie mit entsprechenden Sensoren und einer Abschaltautomatik ausgestattet wird.

Im Gegensatz zum Schattenwurf spielt der sogenannte „Diskoeffekt“ – Lichtreflexe an den Rotorblättern – für dieses Windrad keine Rolle mehr, denn schon lange werden die Rotorflächen mit matten, nicht reflektierenden Farben gestrichen.

Signalbeleuchtung

Das Windrad in Langenberg wird von Anfang an mit einer sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgerüstet. Das bedeutet, dass das rote Licht nachts nur leuchtet, wenn sich ein Flugzeug nähert, was vermutlich nur sehr selten der Fall sein wird.

Artenvielfalt

20 Jahre Forschung haben eindeutig gezeigt: Vögel kollidieren nur selten mit Windenergieanlagen. Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der Vögel ist nicht zu beobachten. Die größte Gefahr für die Artenvielfalt geht vom Klimawandel aus. Zudem stellen andere menschliche Eingriffe in den Lebensraum der Vögel – wie Gebäude oder der Straßenverkehr – eine weitaus größere Gefahr dar.

Die N-163, die hier geplant wird, ist außerdem so groß, dass ein Vogel mehr als 80 m hoch fliegen müsste, um in den Gefahrenbereich zu kommen. Die meisten hier heimischen Vogelarten fliegen nicht so hoch.

FAQ

Der Standort befindet sich auf einem Feld bei der T-Kreuzung Schlingfeldweg/Holzheide.

⇒ Google Koordinaten

Wir bieten den Mitgliedern unserer Genossenschaft und allen Bürgern der Gemeinde Langenberg eine Beteiligung an.
Zusätzlich können sich auch alle Anwohner, die ca. 2000 m (Luftlinie) vom Windrad entfernt wohnen, wegen einer Beteiligung melden.
Dies gilt zum Beispiel für Grundstücke in Mastholte.

Siehe auch: Wie läuft die Beteiligung ab, wie werden die Anteile verteilt?

Da vermutlich die Nachfrage nach Anteilen der RheWie größer ist als das Angebot, planen wir folgendes Vorgehen:

  • Bis zum 28. Februar 2022 müssen alle Interessierten einen Beteiligungsantrag ausfüllen und per Post oder E-Mail zur RheWie schicken.
  • Die RheWie wird dann einen Verteilungsschlüssel erstellen, so dass die verfügbaren Anteile möglichst gleichmäßig verteilt werden.
  • Bis zum 21. März bekommt jeder Interessent eine Beteiligungsaufforderung.
    • Bestandsmitglieder können den dort genannten Betrag einfach überweisen
    • Neue Mitglieder müssen den Aufnahmeantrag im Original zur RheWie schicken und den genannten Betrag überweisen.
  • Das Beteiligungsangebot gilt nur bis zum 22.04.2022 und verfällt danach. Die frei werdenden Anteile werden an Nachrücker vergeben.

Am Samstag den 05.02.2022 um 16:00 Uhr laden wir in die Langenberger Mehrzweckhalle zu einer Informationsveranstaltung für Interessenten einer Beteiligung ein. Es gelten die üblichen Corona Schutzmaßnahmen.

Am Dienstag den 08. 02.2022 um 20:00 Uhr bieten wir eine Online Veranstaltung über Zoom an:
Zoom-Meeting beitreten
Meeting-ID: 994 5257 9978
Kenncode: 33449

Wir werden auf beiden Veranstaltungen unsere Genossenschaft, das Windrad in Langenberg und alle Fragen insbesondere rund um eine Beteiligung beantworten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Bau des Windrads beginnt im Frühjahr 2022 und es soll noch vor dem Ende des Jahres in Betrieb gehen.

Um das neue Windrad zu finanzieren, benötigt die RheWie zusätzliches Kapital in Höhe von 1.350.000,- €.

Die Rheda-Wiedenbrücker Energiegenossenschaft ist ein wirtschaftendes Unternehmen, dass selbstverständlich nur Gewinne ausschütten kann, die vorher gemacht wurden. Trotz aller wirtschaftlichen Risiken gehen wir davon aus, dass mit einer Rendite von  3-7% zu rechnen ist. Sollte der Gewinn höher ausfallen, so wird das Geld den Rücklagen zugeschlagen oder zur Finanzierung Erneuerbarer Energien ( siehe Satzung) verwendet.

Die Abschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?0

Suchbegriff:  „Rheda-Wiedenbrücker Energiegenossenschaft eG”

Den Jahresabschluss bzw. die Bilanz 2020 haben wir hier abgelegt:

Bilanz2020 RheWie – Bundesanzeiger

Die Satzung sieht vor, dass für die neuen Genossenschaftsanteile im Jahr nach der Einzahlung ein Gewinn ausgeschüttet wird.

Für die Kapitalerhöhung 2022 bedeutet das, dass die neuen Anteile für das Wirtschaftsjahr 2023 am Gewinn beteiligt werden – genau dann, wenn das Windrad auch Strom produziert.

Die erste Ausschüttung wird dann Mite des Jahres 2024 (nach Entscheidung durch die Generalversammlung) vorgenommen.

Wie bei jeder Kapitalgesellschaft, so wird auch die Dividende einer Genossenschaft mit der Kapitalertragssteuer besteuert.

Falls Sie noch einen Freibetrag haben, so können Sie uns diesen melden.

Siehe Satzung 

Der Vorstand entscheidet zusammen mit dem Aufsichtsrat über die Geschäftsführung; die Generalversammlung (also alle Mitglieder) entscheidet über Gewinnverwendung und Ausschüttung

Auf der Hauptseite www.rhewie-eg.de im Bereich Mitgliedschaft oder über diesen Link: Satzung

Laut Satzung ist keine Nachschusspflicht vorgesehen, die Mitglieder können also maximal das eingesetzte Kapital verlieren. Allerding würden bei einem Konkurs ja die Windräder als Konkursmasse zur Verfügung stehen, so dass ein 100% Verlust extrem unwahrscheinlich ist.

Bisher hat die RheWie in jedem Jahr, auch 2020, welches unter bisher unser schwächstes Windjahr war, Gewinn erwirtschaften können. Sollte dies nicht möglich sein, so entfällt oder reduziert sich die Ausschüttung.

Ja, allerdings ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich (siehe Satzung), damit einer Häufung von Anteilen Einhalt geboten werden kann.

Ja, die gesetzlichen Vertreter können im Namen ihrer Kinder Anteile erwerben – die Genossenschaft hat bereits einige Familien mit ihren Kindern als Mitglieder.

Wir wollen vor allem die Bestandsgenossen, die das Risiko des Langenberger Projekts mitgetragen haben, und die Anwohner, die in der Nähe des Windrads wohnen, berücksichtigen.

Die Beteiligung gilt für die gesamte Genossenschaft mit all ihren Projekten.

Über einen Vollwartungsvertrag und eine zusätzliche Versicherung die Maschinenbruch  und Elementarschäden  abdeckt, werden alle Risiken so weit möglich  abgedeckt.

Das Windrad ist so versichert, dass nach einem solchen Schaden entweder eine Erstattung aller Kosten oder ein Neubau finanziert werden kann.

Mit dem Ende eines Projekts ( 20 Jahre bei einem Windrad) steht das eingezahlte Kapital wieder zur Verfügung.

Es kann dann von der Genossenschaft an das Mitglied zurückgezahlt oder für neue Projekte verwendet werden.

http://newsletter.bwe-seminare.de/a/s/25401434-1a763792b83b2ae5102ce65bd5dcba01/877831?video=true#606c019a3eb70

In diesem Podcast werden weitere fundierte wissenschaftliche Informationen über Infraschall und die darüber geführte Diskussionen / Mythen und potentielle Falschinformationen geliefert. U. a. wird auch auf eine Untersuchung des LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg verwiesen, hier der direkte Link:

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/infraschall

 

Kontakt

Rheda-Wiedenbrücker – Energiegenossenschaft e.G.

Ostring 33
33378 Rheda-Wiedenbrück

rhewie-eg.de
info@rhewie-eg.de
Tel 05242/ 406 53 73
Fax 05242/ 577 783

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Quellangaben

www.fachagentur-windenergie.de

www.agora-energiewende.de

www.wind-energie.de