Dieses Angebot der Energiegenossenschaft soll den Mitgliedern dabei helfen, ihre Anteile ganz oder teilweise kurzfristig verkaufen zu können. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, selbst einen Käufer oder eine Käuferin für die eigenen Anteile zu suchen.
Sofern an ein Nicht-Mitglied verkauft werden soll, können nur alle Anteile gebündelt verkauft werden. In der Satzung ist geregelt, dass der Vorstand einer solchen Übertragung von Anteilen zustimmen muss.
Ein Verkauf einer Teilmenge der Anteile ist nur an Mitglieder zulässig. Diese Regelung soll verhindern, dass die Genossenschaft bei gleichbleibender Anzahl von Anteilen immer weiter wächst.
Die Anteile stammen von Mitgliedern, die ihre Beteiligung an der Genossenschaft verringern oder ganz auflösen wollen. Bei einer regulären Kündigung der Anteile müsste eine Frist von 5 Jahren eingehalten werden. Durch die Übertragung von Anteilen innerhalb der Genossenschaft schaffen wir Flexibilität für die Mitglieder.
Außerdem könnten in Zukunft auch kleinere Kapitalerhöhungen über die Warteliste umgesetzt werden.
Jedes Mitglied darf genau einmal auf der Warteliste eingetragen sein. Sie können zwischen 10 und 100 Anteile (1.000 € bis 10.000 €) als Wunsch für den Kauf anbieten. Dieses Angebot kann jederzeit über das Mitgliederportal angepasst werden.
Nachdem Sie ein Angebot zum Kauf bekommen haben, werden Sie von der Warteliste entfernt. Anschließend können Sie sich wieder neu in der Liste anmelden.
Nein. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an unsere Mitglieder.
Der Interessent an der ersten Position in der Liste bekommt die zu verkaufenden Anteile angeboten. Lehnt er das Angebot ab, bleibt er vorne in der Warteliste und die Anteile werden dem Mitglied auf der nächsten Position angeboten. Lehnt jemand drei Angebote ab, wird er oder sie aus der Liste gestrichen.
Durch die Annahme eines Angebotes wird das Mitglied aus der Liste entfernt. Anschließend kann sich das Mitglied wieder neu in der Liste anmelden.
Sollten mehr Anteile zum Verkauf stehen, als der Käufer haben möchte, wird das Verfahren entsprechend mit den nächsten Personen auf der Warteliste weitergeführt, bis alle Anteile vermittelt worden sind.
Durch diesen Mechanismus möchten wir mehr Mitgliedern die Chance geben, Anteile zu erhalten.
Alle Mitglieder haben bis 31.08.2026 Zeit, ihr Interesse für einen Platz in der Warteliste zu bekunden. Anschließend werden die Positionen auf der Liste zufällig ausgelost. Wer sich nach dem Stichtag anmeldet, wird am Ende der Liste eingefügt.
Fakt ist: Studien belegen ein Ausweichverhalten von Vögeln. Richtig ist, wenn Vögel Windkraftanlagen zu spät als Hindernis wahrnehmen, können sie daran zu Schaden kommen. Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl für ganz Deutschland „irgendwo zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus (1).
Zum Vergleich: Über 18 Millionen Vögel verunglücken jedes Jahr in Deutschland durch Kollisionen mit Glas(2). Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten geht sogar von bis zu 115 Millionen Vögeln pro Jahr aus, wobei Gebäudeformen wie Bushaltestellen noch nicht einmal berücksichtigt wurden (3). Damit sind Glasflächen eines der größten Vogelschlagprobleme unserer Zeit.
Trotzdem kümmert sich die Branche. Zum Schutz der Tiere halten Planer*innen von Windparks hohe artenschutzrechtliche Vorgaben ein. Zusätzlich schaffen Ausgleichsmaßnahmen neue Biotope und Lebensräume für bedrohte Arten.
Quellenangaben
(1) Vogeltod: Nicht nur Windräder (2017): https://www.klimareporter.de/gesellschaft/vogeltod-nicht-nur-windraeder.
(2) BUND (2019): Vogelschlag – Was tun dagegen? https://www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/vogelschlag-was-tun-dagegen/.
(3) Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2017): Der mögliche Umfang von Vogelschlag an Glasflächen in Deutschland – eine Hochrechnung. Berichte zum Vogelschutz Bnd 53/54.
(Bild) Bundesverband Windenergie
Es gibt verschiedene Gründe, warum Anlagen tatsächlich vorübergehend abgeschaltet werden. Ein Grund kann sein, dass z. B. bei starkem Wind zu viel Strom ins Netz eingespeist wird oder ein Überangebot an fossilem Strom die Netze blockiert. Dieses Problem kann durch die Nutzung des Stroms in anderen Sektoren, eine flexible Lastverschiebung und die konsequente Abschaltung von konventionellen Kraftwerken gelöst werden.
Auch Wartungsarbeiten und Reparaturen sind ein Grund für zeitweise Abschaltungen.
Ein weiterer Anlass für den Stillstand kann der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten sein. Zum Schutz von Anwohner*innen werden Anlagen ebenfalls abgeschaltet, wenn sie bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude werfen.
Fakt ist: Würden die Windenergieanlagen immer stillstehen, könnten sie nicht mehr als ein Viertel der deutschen Stromerzeugung ausmachen.
Fakt ist: Seit 2009 haben sich Windkraftgegner auf eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) berufen, die Windrädern hohe Infraschallwerte attestierte. Nach jahrelangen Protesten von Expert*innen, wie Dr. Stefan Holzheu von der Universität Bayreuth, hat die BGR Ende April 2021 einen erheblichen Rechenfehler eingeräumt. (1) Die fehlerhafte Umrechnung des Drucksignals in Schalldruckpegel führte zu einer Überschätzung von 36 Dezibel. Der Infraschall bei Windenergieanlagen wurde dadurch 4000-mal höher eingeschätzt als er tatsächlich war. (2) Ein grober wissenschaftlicher Fehler, der zu Unsicherheit in der Bevölkerung führte. Nachdem die BGR ihren Fehler zugegeben hat, lautet der wissenschaftliche Konsens:
Windenergieanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung.
Quellenangaben
(1) Windindustrie in Deutschland (2021): Rechenfehler der BGR: Infraschall von WEA viel schwächer als behauptet,
(2) BGR (2021): Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen,
https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2021-04-27_erklaerung-zum-infraschall-von-windenergieanlagen.html
Es gibt nur sehr wenige Standorte in Rheda-Wiedenbrück wo Windenergie überhaupt möglich ist. Im Ortsteil Lintel fanden sich diverse Flächen, die die rechtlichen Vorgaben einhielten (Abstand, Lärmschutz, Artenschutz). Zwei weitere Standorte fanden sich in Batenhorst und einer in Nord-Rheda. Aus planerischer Sicht ist es sinnvoll eine zusammenhängende Fläche zu finden, weil dann die Abstände zwischen den Anlagen für die Zuleitungen nicht zu lang werden. So wurden die Flächen nördlich, östlich und südlich von Rheda-Wiedenbrück gefunden.
Neue Windräder verändern das Umfeld der direkten Nachbarschaft.
In Anerkennung dieser Beeinträchtigungen bietet die Energiegenossenschaft den Anwohnern freiwillig ein Nachbarschaftsentgelt an und beteiligt sie so an dem Erlös aus den Windrädern.
Pro Windrad werden jedes Jahr 50.000 € bereitgestellt. Davon profitieren die Menschen, die 800 m oder näher an einem Windrad wohnen – je näher an einer Anlage, desto höher das Entgelt.
Der Bau- und Planungsauschuss hat am 12. September 2024 beschlossen, dass von den ursprünglich angedachten 15 Windrädern der Energiegenossenschaft, von denen 3 aus planungsrechtlichen Gründen nicht realisert werden können, nun 9 weiter verfolgt werden.
Davon befinden sich:
Rheda-Wiedenbrücker
Energiegenossenschaft eG
Ostring 33
33378 Rheda-Wiedenbrück