Im ersten Schritt können alle Rheda-Wiedenbrücker Mitglied werden, zusätzlichAnlieger rund um die geplanten Windräder
Karte ansehen
Sollte zu wenig Kapital zusammengekommen sein, werden in einem zweiten Schritt auch Menschen aus dem weiteren Kreis Gütersloh eingeladen.
Ein Formular finden Interessenten auf der Homepage der RheWie, das sie digital ausfüllen können.
Zum Mitgliederbereich
Ein Antrag zum Ausdrucken wird ebenfalls bereitgestellt. Dieser kann im Büro Ostring 33 abgegeben werde.
Der Mindestbeitrag liegt bei 1.000 Euro, das sind 10 Anteile à 100 Euro.
Für Minderjährige bieten wir auch die Möglichkeit an, sich mit 5 Anteilen – also 500 Euro - zu beteiligen.
Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass sich viele Kleinanleger an der Genossenschaft beteiligen können.
Siehe dazu auch die Frage: Wie wird die Verteilung der Anteile errechnet?
(Stand 12.03.2026): Mittlerweile haben sich so viele Interessenten gemeldet, dass der Maximalbetrag unter 20.000 € liegen wird.
Ja, am 09. März um 19:00 Uhr lädt die RheWie in die Stadthalle Rheda-Wiedenbrück ein, sie wird das Projekt vorstellen und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.
Ja, die Erziehungsberechtigten können eine Mitgliedschaft für ihre Kinder beantragen.
Für Kinder haben wir die Mindestanzahl der Anteile auf 5 reduziert, stellen Sie einfach den normalen Antrag (mit 10 Anteilen) und schicken Sie uns eine E-Mail an info@rhewie-eg.de
Mitglieder der Genossenschaft unterstützen den Bau von Windrädern und damit die Produktion von sauberem Strom. In unserer Heimatstadt können wir unseren Strom vor Ort produzieren. So setzt sich die Genossenschaft für den Schutz des Klimas ein.
Diese Windräder tragen des Weiteren zur Energiesicherheit und-unabhängigkeit in Deutschland bei. Außerdem investieren wir in heimische Infrastruktur anstatt das Geld für Verbrauchsgüter (Öl & Gas kann man nur einmal verbrennen) auszugeben. Es entstehen Arbeitsplätze und auch die kommunalen Haushalte profitieren durch die Gewerbesteuern. Der Vorteil der dezentralen Energieerzeugung ist, dass die Wertschöpfung und die Steuereinnahmen ebenfalls dezentral sind.
Unser Ziel ist es möglichst vielen Menschen eine Beteiligung an der Energiegenossenschaft zu ermöglichen; auf der anderen Seite wollen wir nur soviel Eigenkapital einsammeln, wie zur Umsetzung des Baus der drei Windräder notwendig ist, denn dadurch verbessert sich die Rendite der Beteiligung.
Deshalb sammeln wir im ersten Schritt Angebote zur Beteiligung ein und verteilen diese so, dass die oben angeführten Ziele erreicht werden. Sollte das Angebot an Kapital größer sein als erforderlich, senken wir den Maximalbetrag so weit ab, dass die benötigte Summe exakt erreicht wird.
(Stand 12.03.2026): Mittlerweile haben sich so viele Interessenten gemeldet, dass der Maximalbetrag unter 20.000 € liegen wird.
Abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Genossenschaft bestimmen die Mitglieder die Höhe der Ausschüttung.
Dazu geben sie in der jährlich stattfindenden Generalversammlung ihre Stimme ab.
Nein. Alle Mitglieder erhalten eine Ausschüttung aus den Gewinnen aller Windräder.
Laut Satzung (§33 Abs. 2) wird das im Jahr 2028 sein.
Die Ausschüttung ist ein flexibler Betrag, der vom Ergebnis der Genossenschaft abhängt, insbesondere von der Laufleistung der Windräder.
In den meistenJahren haben wir einen Zinssatz von 7 Prozent ausgeschüttet.
Verschiedene Institutionen prüfen, wie solide die Genossenschaft wirtschaftet:
Dennoch ist im schlimmsten Fall ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht.
Die Genossenschaft besteht seit über 10 Jahren und steht finanziell auf festen Beinen. Auch die Havarie des Windrades in Langenberg 2024, die eine große Belastung war, konnte gemeistert werden.
Trotzdem gilt: Aus einer Verquickung ungünstigster Konstellationen könnte, wie bei jedem Unternehmen eine solche Situation eintreten.
Mit einem Vorlauf von 5 Jahren kann die Mitgliedschaft gekündigt werden.
(Siehe Satzung §5)
Anteile können aber auch vorher an andere Interessenten verkauft werden.
Im Todesfall gehen die Anteile auf die Erben über.
Unsere Satzung ist nachzulesen auf der Homepage im Mitgliederbereich
Aktuell kümmern wir uns mit dem kleinen RheWie-Team vor allem um den Bau der neuen Windräder.
Wenn es die Zeit zulässt, werden wir uns mit der im Jahr 2026 in Kraft tretenden Energie Sharing Richtlinie befassen.
Laut Windgutachten werden alle 3 Windräder ca. 46 Mio. kWh Strom jährlich erzeugen.
Dies reicht aus, um etwa 13.000 Haushalte (4 Personen) mit grünem Strom zuversorgen.
Es gibt weltweit geschätzt Ende 2025 ca. 375.000 OnShore-Windkraftanlagen.
Davon 29.226 oder 7,8 % (Quelle Fachagentur Wind & Solar / Marktstammdatenregister) in Deutschland.
Für das Jahr 2025 sind weltweit offiziell 283 strukturelle Schadensfälle an Windrädern belegt. Das sind statistisch 22 Schäden im Deutschland / Jahr.
Statistisch gibt es also je Windrad in Deutschland alle 1.330 Jahr einen strukturellen Schaden.
Unser Rad in Langenberg ist also erst wieder im Jahr 3054 dran.
Bei dann 6 Windrädern haben wir rein rechnerisch immer noch 266 Jahre Zeit bis zum nächsten Schaden…
Nein, Mittel aus der Kapitalerhöhung sind für die Bewältigung der Havarie weder vorgesehen, noch werden sie dafür benötigt.
Ja, die Schadensregulierung läuft in großen Teilen über unsere Haftpflichtversicherung. Wir sind an einigen Stellen mit Eigenmitteln der Energiegenossenschaft in Vorleistung getreten und erwarten eine Regulierung durch den Hersteller. Der Ertragsausfall wird zum größten Teil durch den Vollwartungsvertrag mit dem Hersteller gedeckt.
Fakt ist: Studien belegen ein Ausweichverhalten von Vögeln. Richtig ist, wenn Vögel Windkraftanlagen zu spät als Hindernis wahrnehmen, können sie daran zu Schaden kommen. Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl für ganz Deutschland „irgendwo zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus (1).
Zum Vergleich: Über 18 Millionen Vögel verunglücken jedes Jahr in Deutschland durch Kollisionen mit Glas(2). Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten geht sogar von bis zu 115 Millionen Vögeln pro Jahr aus, wobei Gebäudeformen wie Bushaltestellen noch nicht einmal berücksichtigt wurden (3). Damit sind Glasflächen eines der größten Vogelschlagprobleme unserer Zeit.
Trotzdem kümmert sich die Branche. Zum Schutz der Tiere halten Planer*innen von Windparks hohe artenschutzrechtliche Vorgaben ein. Zusätzlich schaffen Ausgleichsmaßnahmen neue Biotope und Lebensräume für bedrohte Arten.
Quellenangaben
(1) Vogeltod: Nicht nur Windräder (2017): https://www.klimareporter.de/gesellschaft/vogeltod-nicht-nur-windraeder.
(2) BUND (2019): Vogelschlag – Was tun dagegen? https://www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/vogelschlag-was-tun-dagegen/.
(3) Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2017): Der mögliche Umfang von Vogelschlag an Glasflächen in Deutschland – eine Hochrechnung. Berichte zum Vogelschutz Bnd 53/54.
(Bild) Bundesverband Windenergie
Es gibt verschiedene Gründe, warum Anlagen tatsächlich vorübergehend abgeschaltet werden. Ein Grund kann sein, dass z. B. bei starkem Wind zu viel Strom ins Netz eingespeist wird oder ein Überangebot an fossilem Strom die Netze blockiert. Dieses Problem kann durch die Nutzung des Stroms in anderen Sektoren, eine flexible Lastverschiebung und die konsequente Abschaltung von konventionellen Kraftwerken gelöst werden.
Auch Wartungsarbeiten und Reparaturen sind ein Grund für zeitweise Abschaltungen.
Ein weiterer Anlass für den Stillstand kann der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten sein. Zum Schutz von Anwohner*innen werden Anlagen ebenfalls abgeschaltet, wenn sie bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude werfen.
Fakt ist: Würden die Windenergieanlagen immer stillstehen, könnten sie nicht mehr als ein Viertel der deutschen Stromerzeugung ausmachen.
Fakt ist: Seit 2009 haben sich Windkraftgegner auf eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) berufen, die Windrädern hohe Infraschallwerte attestierte. Nach jahrelangen Protesten von Expert*innen, wie Dr. Stefan Holzheu von der Universität Bayreuth, hat die BGR Ende April 2021 einen erheblichen Rechenfehler eingeräumt. (1) Die fehlerhafte Umrechnung des Drucksignals in Schalldruckpegel führte zu einer Überschätzung von 36 Dezibel. Der Infraschall bei Windenergieanlagen wurde dadurch 4000-mal höher eingeschätzt als er tatsächlich war. (2) Ein grober wissenschaftlicher Fehler, der zu Unsicherheit in der Bevölkerung führte. Nachdem die BGR ihren Fehler zugegeben hat, lautet der wissenschaftliche Konsens:
Windenergieanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung.
Quellenangaben
(1) Windindustrie in Deutschland (2021): Rechenfehler der BGR: Infraschall von WEA viel schwächer als behauptet,
(2) BGR (2021): Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen,
https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2021-04-27_erklaerung-zum-infraschall-von-windenergieanlagen.html
Es gibt nur sehr wenige Standorte in Rheda-Wiedenbrück wo Windenergie überhaupt möglich ist. Im Ortsteil Lintel fanden sich diverse Flächen, die die rechtlichen Vorgaben einhielten (Abstand, Lärmschutz, Artenschutz). Zwei weitere Standorte fanden sich in Batenhorst und einer in Nord-Rheda. Aus planerischer Sicht ist es sinnvoll eine zusammenhängende Fläche zu finden, weil dann die Abstände zwischen den Anlagen für die Zuleitungen nicht zu lang werden. So wurden die Flächen nördlich, östlich und südlich von Rheda-Wiedenbrück gefunden.
Neue Windräder verändern das Umfeld der direkten Nachbarschaft.
In Anerkennung dieser Beeinträchtigungen bietet die Energiegenossenschaft den Anwohnern freiwillig ein Nachbarschaftsentgelt an und beteiligt sie so an dem Erlös aus den Windrädern.
Pro Windrad werden jedes Jahr 50.000 € bereitgestellt. Davon profitieren die Menschen, die 800 m oder näher an einem Windrad wohnen – je näher an einer Anlage, desto höher das Entgelt.
Der Bau- und Planungsauschuss hat am 12. September 2024 beschlossen, dass von den ursprünglich angedachten 15 Windrädern der Energiegenossenschaft, von denen 3 aus planungsrechtlichen Gründen nicht realisert werden können, nun 9 weiter verfolgt werden.
Davon befinden sich:
Rheda-Wiedenbrücker
Energiegenossenschaft eG
Ostring 33
33378 Rheda-Wiedenbrück